Individuelle GEsundheitsLeistungen = IGEL
Darunter versteht man medizinische Leistungen, die weder Bestandteil der sogenannten Kostenerstattung* noch Teil der Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) sind.
Es handelt sich um medizinisch mögliche oder auch sinnvolle Ergänzungsleistungen. Es können dies auch Leistungen sein, die zwar Bestandteil des GKV-Leistungskatalogs sind, aber im konkreten Einzelfall z.B. "unwirtschaftlich" im Sinne der GKV-Bestimmungen sind.
*Es handelt sich um eine andere Form der Vergütung ärztlicher Leistungen. Bei GKV-Versicherten gibt es aktuell die Kostenerstattung nur bei freiwillig Versicherten, also diejenigen, die über der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze liegen.
Weiterführende Informationen gibt bei igelarzt.de
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), Änderungen der Sozialgesetzgebung
Die Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung GKV nehmen ärztliche Leistungen im Rahmen der Möglichkeiten in Anspruch, die das Gesetz (das Sozialgesetz Buch 5 - SGB V) vorsieht.
Gesetzesauszug aus SGB V:
"Versicherte haben Anspruch auf Kassenbehandlung, wenn sie notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern."
Wirtschaftlichkeitsgebot, in § 12 Abs. 1 SGB V:
"Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmässig und wirtschaftlich sein. Sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen."
Gestörte Arzt-Patienten-Beziehung:
Oft stößt der Arzt auf Unverständnis bei seinen Patienten, wenn die eine oder andere Leistung nicht über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden kann und der Patient dafür eine Privatrechnung erhalten soll.
Was sind 'Individuelle Gesundheitsleistungen' ?
Individuelle Gesundheitsleistungen (kurz: IGeL) sind Leistungen, welche durch die gesetzlichen Vorgaben nicht getragen werden und somit aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen herausfallen. Die Kosten dafür müssen vom Patienten selbst getragen werden, unabhängig davon, ob Sie diese Leistungen aus Eigenverantwortung für Ihre Gesundheit in Anspruch nehmen (z.B. bestimmte Vorsorgeuntersuchungen) oder ob eine Untersuchung zwingend vorgeschrieben ist (z.B. Tauglichkeitsuntersuchung für einen LKW-Führerschein).
Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen KVH hat eine Liste solcher individueller Gesundheitsleistungen mit Zusatzinformationen veröffentlicht, welche Sie hier einsehen können: http://www.kvhessen.de/default.cfm?rID= ... &bzcheck=0
Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung KBV hat weitere Informationen herausgegeben.
Was passiert bei Zuwiderhandlung ?
Ärzte, die sich nicht an diese Bestimmungen halten, müssen aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebotes nach § 12 SGB V mit erheblichen Rückforderungen und zusätzlich nach den Bestimmungen der Berufsordnung für Ärzte mit einer Strafe durch ein ärztliches Berufsgericht rechnen.
Quelle: Gemeinschaftspraxis Mauersberg und Wald, Wiesbaden
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IGEL
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